Wolf

Die Grüne Regierungsratskandidatin Christiane Guyer meint als Biologin und Naturschützerin zur Referendumsabstimmung:

Die Bedenken der betroffenen Landwirt*innen in Bezug auf den Wolf sind Ernst zu nehmen. Eine Revision des Jagdgesetzes ist nötig. Die aktuelle Vorlage des Parlaments schiesst allerdings weit über das Ziel hinaus. Um eine bessere Vorlage zu bekommen, empfehle ich ein NEIN.

Die Berner Konvention von 1982 verpflichtete die Schweiz, wildlebende Pflanzen und Tiere sowie ihre natürlichen Lebensräume, insbesondere die Arten und Lebensräume, deren Erhaltung die Zusammenarbeit mehrerer Staaten erfordert, zu erhalten und eine solche Zusammenarbeit zu fördern. Besondere Aufmerksamkeit gilt den gefährdeten und den empfindlichen Arten.

Das Jagdgesetz von 1986 hat diese Anliegen aufgenommen und umgesetzt. Es wurde vom Volk mit überwältigendem Mehr angenommen. Mit seinem Konzept „Schutz, Regulierung, Jagd“ hat es sich grundsätzlich bewährt.

Mit der erfolgreichen Rückkehr von Bär, Wolf und Luchs sind in den letzten Jahren im Parlament zahlreiche Vorstösse gemacht worden. Zuletzt verlangte Ständerat Engler (GR) mit seiner Motion „Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung“ eine Revision des Jagdgesetzes, sodass Wolfsbestände zukünftig innerhalb des Rahmens der Berner Konvention reguliert werden können. Diese Stossrichtung unterstützen auch die Naturschutzverbände.

Daraus und aus weiteren Vorstössen zum Thema leitete das Parlament kurz vor den Neuwahlen 2019 folgende hoch problematische Neuregelungen ab, die weit über die Motion hinausgehen:

  • Der Wolf wurde auf die Liste der regulierbaren Tiere gesetzt – wie Reh oder Hirsch.
  • Während heute geschützte Tiere erst geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sollen in Zukunft die Kantone neu auch präventiv Abschüsse bewilligen können.
  • Sie müssen dazu keine Bewilligung des Bundes mehr einholen.
  • Der Abschuss ist auch in Jagdbann-Gebieten möglich.
  • Die heutigen Schadenersatzzahlungen fallen weg, wenn keine Schutzmassnahmen getroffen wurden.
  • Durch eine einfache Verordnungsänderung kann der Bundesrat zukünftig auch weitere international und national geschützte Tiere auf diese Liste setzen, so Luchs, Biber, Steinadler, Höckerschwan oder Fischotter. Dies ohne das Parlament fragen zu müssen.

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