2017 wurde die Eidgenössische Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» eingereicht, welche einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von vier Wochen vorgesehen hätte. Im September 2019 haben National- und Ständerat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, welcher als Kompromiss einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vorsieht. Da erfolgreich das Referendum ergriffen wurde, kommt der indirekte Gegenvorschlag zur Abstimmung. Regierungsratskandidatin Christiane Guyer sagt:

Die Schweiz ist in der Familienpolitik das Schlusslicht Europas. Heute müssen viele Väter bereits einen Tag nach der Geburt ihres Kindes wieder zur Arbeit. Sie haben keine Zeit, die Mutter zu entlasten und die junge Familie zu unterstützen. Ein gesetzlich geregelter und bezahlter Vaterschaftsurlaub ist ein erster, wichtiger und überfälliger Schritt hin zu einer modernen Familienpolitik.

 

Eckpunkte des indirekten Gegenvorschlags

  • Zwei Wochen bezahlter Urlaub für Väter innerhalb der ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes
  • Väter erhalten während diesen zwei Wochen 80 Prozent ihres Lohnes ausbezahlt (bis zu einem maximalen Taggeld von 196 Franken)
  • Anspruchsberechtigt sind Männer, welche zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater sind oder dies innerhalb von sechs Monaten werden. Der Vaterschaftsurlaub in Folge von Adoption wird mit dieser Vorlage nicht abgedeckt; für Adoptiveltern von Kindern unter vier Jahren soll zukünftig aber ein zweiwöchiger Adoptivurlaub eingeführt werden (siehe parlamentarische Initiative 13.478, noch in Behandlung)
  • Die Finanzierung ist, wie schon beim Mutterschaftsurlaub, über die Erwerbsersatzordnung geregelt
  • Geschätzte Kosten gemäss Bund: 229 Millionen Franken pro Jahr (= 0,06 zusätzliche Lohnprozente, je zur Hälfte bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden erhoben)